Lieferbedingungen / AGB


1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Heimdienstleistungen. Abweichende Vorschriften des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Lieferungen können nur an Werktagen erfolgen (also Montag bis Samstag Mittag). Um die Lieferung gewährleisten zu können, ist ein Eingang der Bestellung am Vortag des Liefertages bis spätestens 17 Uhr notwendig. Die Mindestbestellmenge beträgt 2 Träger, ansonsten wird ein Mindermengenzuschlag von € 1,- erhoben. Es werden nur komplette Träger ausgeliefert, Mischträger sind nicht möglich.

3. Etwaige Mängel an der gelieferten Ware sind sofort nach Erhalt zu reklamieren. Im übrigen gilt das Produkthaftungsgesetz.

4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5. Alle Lieferungen sind, soweit nicht als Bankeinzug oder Überweisung vereinbart, sofort bei Erhalt bar ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungen per Bankeinzug oder Überweisung gelten erst dann als erfolgt, wenn endgültig über den Betrag verfügt werden kann.

6. Es kann nur Leergut aus unserem Sortiment und in der Anzahl der gelieferten Menge zurückgegeben werden. Für fehlendes Leergut ist das übliche Pfand zu entrichten.

7. Lieferungen auf Kommissionsbasis sind möglich. Bei zurückgegebener Ware wird nur der Warenwert gutgeschrieben. Der im Bestellpreis enthaltene Zuschlag von € 1,- pro Träger wird abgezogen.

8. Irrtum und Preisänderung sind vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand aus laufenden Geschäftsverbindungen ist Dachau. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsungültig sein, oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

9. Datenschutz (BDSG) : Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich ein. Dies gilt als Benachrichtigung gem. § 33 Absatz 1 BDSG.



Dachauer Getränkequelle GmbH September 2002



Zusätzliche Lieferbedingungen


1. Leihgegenstände sind Eigentum des Verleihers. Sie dürfen nicht Dritten überlassen werden, das gilt insbesondere auch für Pfändung.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ihm übergebenen Leihgegenstände pfleglich zu behandeln, und gegebenenfalls auf seine Kosten instand setzen zu lassen. Trinkgefäße sind vor der Rückgabe sorgfältig zu reinigen.

3. Der Verleiher kann dem Kunden erforderlich Reinigungskosten (z.B. bei Gläsern und Krügen) berechnen.

4. Die Berechnung einer eventuellen Fehlmenge bleibt vorbehalten.

5. Die jeweiligen Leihgebühren sind in unserer Preisliste ersichtlich und unverbindlich

6. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Leihe. Punkt 1 - 5 sind als Ergänzung zu verstehen.